Rufzeichennutzung
Bei der Nutzung eines US-Amateurfunkrufzeichens gibt es einiges zu beachten.
Deutschland
Ein US-Rufzeichen darf man in Deutschland nicht nutzen, wenn man einen Wohnsitz in Deutschland hat. Das gilt für jeden, also auch für US-Bürger mit US-Lizenz und mit Wohnsitz in Deutschland. Auch diese dürfen das US-Rufzeichen nicht einsetzen und müssen die Teilnahme am Amateurfunkdienst in Deutschland mit einem deutschen Rufzeichen bei der Bundesnetzagentur beantragen.
außerhalb Deutschlands
Ob man das US-Rufzeichen in einem Land benutzen darf hängt von den nationalen Fernmeldeverwaltungen ab. Die CEPT setzt bei Nutzung des US-Rufzeichens voraus, dass man auch die US-Staatsbürgerschaft besitzt (näheres siehe FCC-Dokument: AMATEUR SERVICE OPERATION IN CEPT COUNTRIES). Bei Nachfrage erlauben aber einige Fernmeldebehörden auch die Nutzung des US-Rufzeichens. Dies sollte man sich schriftlich individuell bestätigen lassen.
USA
In den USA ist es so, dass wenn man als deutscher Staatsbürger eine US-Amateurfunklizenz besitzt man dieses innerhalb der USA auch anwenden muss. Man kann sich in diesem Fall nicht auf CEPT-Regeln berufen. Ist man zum Beispiel im Besitzt einer US-Technican-Afu-Lizenz, so darf man innerhalb der USA auch nur unter den Bedingungen der Technical Class arbeiten, auch wenn man in Deutschland Inhaber der Afu-Lizenzklasse A ist.